Einheitspatent

Kostenrisiko „Einheitliches Patentsystem“
Ihre erteilten und angemeldeten europäischen Patente sind betroffen.

Am 01.06.2023 fiel der Startschuss für das neue Einheitliche Patentsystem in Europa.

Eine ganzheitliche Betreuung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfordert auch eine umfassende Beratung zu diesem Thema.

Das Patentsystem in Europa wird sich im Rahmen des Einheitlichen Patentsystems umfassend fortentwickeln. Zwei Bausteine sind für die Fortentwicklung von Bedeutung: das Einheitspatent (UP) und das Einheitliche Patentgericht (UPC).

Ein Einheitspatent bietet einheitlichen Schutz und hat gleiche Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es kann nur hinsichtlich aller teilnehmenden Mitgliedstaaten beschränkt, übertragen oder für nichtig erklärt werden oder erlöschen.
Mit Blick auf das Einheitliche Patentgericht gilt es zu beachten, dass sich dessen Zuständigkeit auch auf bereits vor dem Start des Einheitlichen Patentsystems erteilte europäische Bündelpatente erstreckt, welche Wirkung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beanspruchen.
Das neue System stützt sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen und wirft damit komplexe Fragen auf, die sowohl bestehende europäische Bündelrechte als auch Einheitspatente betreffen. Es bietet vielfältige strategische Möglichkeiten, um einen maßgeschneiderten Schutz Ihrer Erfindungen zu sichern.

Wir haben in unserer Kanzlei ein Expertenteam aus dem Patent- und Rechtsbereich zusammengestellt, welches sich intensiv mit diesem komplexen Thema und den dadurch aufgeworfenen Fragen beschäftigt. Dieses Expertenteam berät Sie gerne eingehend zum Einheitlichen Patentsystem in Europa.


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