Schutzgut des Wettbewerbsrechts ist der Wettbewerb.
Das Wettbewerbsrecht gibt vor, wie Wettbewerber miteinander umgehen dürfen, damit ein fairer unverfälschter Wettbewerb bestehen bleibt.
Unerbetene Werbeanrufe, das Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern, Täuschung durch angebliche Gewinnspiele, Behinderung von Mitwettbewerbern, Schleichwerbung und irreführende Werbung, vergleichende Werbung, täuschende Werbung, plagiathafte Kopien von Produkten usw. sind Stichpunkte, die im Wettbewerbsrecht immer wieder auftreten.
Unsere spezialisierten Anwälte zeigen Ihnen die Grenzen des Möglichen und des rechtlich Zulässigen, damit Sie Ihre Werbemöglichkeiten voll ausschöpfen können, sich aber auch gegen unfaires Gebaren Ihrer Wettbewerber schnell und richtig zur Wehr setzen können. Das umfangreiche Regelwerk zum Wettbewerbsrecht bietet umfassende Rechtsansprüche bei Verletzung des Wettbewerbsrechts, welche wir Ihnen gerne aufzeigen.
Für eine Beratung nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.
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